Testament

In vielen Fällen ist es sinnvoll ein Testament zu machen. Beispielsweise, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. Oder auch, wenn außerhalb davon Gegenstände oder Geldbeträge als Vermächtnis bestimmten Personen oder Organisationen zukommen sollen.

Sie können natürlich selbst ein handschriftliches Testament aufsetzen und es mit Ort, Datum und Unterschrift versehen, meist ist der Weg zum Anwalt und Notar aber eher anzuraten.

Diese Erklärungen zum Erbrecht und Testament stellen keine Rechtsberatung dar. Vollständige Rechtssicherheit haben Sie auch bei einem Testament nur durch eine anwaltliche Beratung und notarielle Beurkundung.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Download.

Erben und Vererben