Bestattungsformen

Im Grunde gibt es zwei Arten der Bestattung – die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Bei allen anderen Bestattungsformen, geht eine Feuerbestattung voraus und die Asche wird anschließend an einem anderen Ort beigesetzt.

Erdbestattung

Bei dieser klassischen Form der Bestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt.

Feuerbestattung

Der Verstorbene wird mit seinem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in eine Aschekapsel gegeben, die später in eine Urne kommt. Diese kann in einem Grab beigesetzt werden, in einer Urnenwand oder wird einer anderen Bestattungsform zugeführt, wie beispielsweise einer Baumbestattung.

Seebestattungen

Bei der Seebestattung wird eine spezielle Urne verwendet, die sich in vorgeschriebener Weise im Meer auflöst. Diese Urne wird mit einem Schiff durch eine Reederei auf das offene Meer hinausgebracht und dort beigesetzt. Auf Wunsch können die Angehörigen dabei anwesend sein.

Die Baumbestattung

Eine biologisch abbaubare Urne wird bei einer solchen Bestattung zu Füßen eines Baumes beigesetzt, beispielsweise in einem Friedwald. Manche Friedhöfe bieten ebenfalls die Möglichkeit einer Baumbestattung auf ihrem Gelände an.

Gartenbestattung – nur in Bremen

Seit Januar 2015 ist es in Bremen als einzigem Bundesland gestattet, die Asche eines Verstorbenen außerhalb eines Friedhofes zu verstreuen. Allerdings ist dies an einige Bedingungen geknüpft. Der Verstorbene muss einen Verstreuungsort schriftlich verfügt und eine Person zur Totenfürsorge bestimmt haben.

Diese Person muss direkt nach dem Ableben eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers nachweisen können und selbst eidesstattlich versichern, dass es beim Verstreuen der Asche nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke kommt.